GEB KITA Radolfzell | Video-Gespräch der GEB Kitas im Landkreis Konstanz mit Landrat Zeno Danner
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Video-Gespräch der GEB Kitas im Landkreis Konstanz mit Landrat Zeno Danner

Am 21.8.2020 fand eine gemeinsame Videokonferenz der GEB Kitas aus dem Landkreis Konstanz mit Landrat Zeno Danner und dem Gesundheitsamt statt. Die Ergebnisse dieses Gesprächs finden Sie hier:

Hinweise des Landrats/Gesundheitsamts:
Man konnte bereits vor den Ferien erste Erfahrungen mit Fällen in Kitas und Schulen sam-meln, auf die man nach den Ferien jetzt zurückgreifen kann.
Bisher gab es im Hinblick auf die Kategorisierung der Kontaktpersonen und die Frage, ob ge-testet werden muss oder nicht, keine Fehleinschätzung des Gesundheitsamtes. Dieses prüft jeden Fall einzeln, was dazu führt, dass so wenige Personen wie möglich eingeschränkt wer-den müssen und die Entscheidungen verhältnismäßig sind. Es wird mit Augenmaß entschie-den, aber die Bevölkerung reagiert sehr unterschiedlich auf Maßnahmen: Einerseits gibt es Überreaktionen aus Angst, andererseits werden Maßnahmen nicht befolgt.
Als Grundlage für die Entscheidungen des Gesundheitsamts dienen die Corona-Verordnungen, die Handreichung zum Umgang mit Erkältungssymptomen bei Kindern und Jugendlichen des Sozialministeriums und des Landesgesundheitsamts sowie die Stellungnah-me der medizinischen Fachgesellschaften und der Gesellschaft für Krankenhaushygiene.
Das Gesundheitsamt steht bei einem Ausbruch in einer Kita/Schule vor dem Problem, dass (zu) viele Anrufe/Fragen von Eltern kommen, die aufgrund der Abarbeitung des Infektionsfal-les nicht adäquat/zeitnah beantwortet werden können. Eine entsprechende Kommunikation wird deshalb für sehr wichtig erachtet.
Die meisten Kinder infizieren sich über ihre Eltern. Dabei sind die Krankheitsverläufe bei Kin-dern nach derzeitigem Kenntnisstand aber im Gegensatz zu denen bei Erwachsenen häufiger symptomfrei. Ob das Risiko, das von Kindern ausgeht tatsächlich geringer ist, wird unter den Fachleuten noch diskutiert.
Grundsätzlich soll es so lange wie möglich keine schulischen und wirtschaftlichen Einschrän-kungen geben. Vorher würden andere Maßnahmen erwogen (engere Kontaktbeschränkun-gen, etc.). Da das Infektionsgeschehen jedoch nicht vorhergesagt werden kann und die Ver-antwortlichen auf dieses optimal reagieren möchten, können keine sicheren Zusagen darüber getroffen werden, was im Falle noch weiter steigender Infektionszahlen konkret veranlasst wird. Jedenfalls werden möglichst lokale Unterschiede gemacht, um „nur“ den konkreten Ausbruch einzudämmen.
Weitere Gesprächsinhalte (aufgelistet nach Fragen und Antworten):
Wer koordiniert den Ablauf bei einem Infektionsfall in einer Kita?
Das Gesundheitsamt, das dann in der Regel auch vor Ort ist. Dabei werden zunächst unter-schiedliche Umstände abgeklärt wie bspw.:

  • Wann war das betroffene Kind in der Kita?
  • Wer hat sich mit ihm dort aufgehalten? (Meist die Kitagruppe, die dann vollständig als Kontaktpersonen 1. Grades eingestuft wird, ebenso wie die Eltern des infizierten Kin-des.)
  • Hat sich die Gruppe möglicherweise viel draußen oder eher drinnen aufgehalten?
    Ist gewährleistet, dass der Ablauf in allen Kommunen des Landkreises gleich stattfindet?
    Ja, da das Gesundheitsamt im Falle eines Verdachtsfalls im ganzen Landkreis tätig wird.
    Wer muss wann und unter welchen Umständen in Quarantäne/Isolation bei einem Infektions-fall in einer Kita?
    Es muss unterschieden werden zwischen nachgewiesen Infizierten und Kontaktpersonen 1. Grades und Kontaktpersonen 2. Grades.
    Wer nachgewiesen infiziert ist muss in Isolation, das heißt, dass die Person sich 10 Tage im eigenen Haushalt aufhalten und 2 Tage symptomfrei sein muss, bevor die Verfügung aufge-hoben werden kann.
    Kontaktpersonen 1. Grades (= kumulativ mind. 15 Min. Gesichts-Kontakt oder direkter Kon-takt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten) müssen in Quarantäne, das heißt, sie dürfen 14 Ta-ge den eigenen Haushalt nicht verlassen.
    Kontaktpersonen 2. Grades (= weniger als 15 Min. Gesichts-Kontakt und keinen direkten Kon-takt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten) müssen nicht in Quarantäne, werden aber getes-tet. Sie dürfen zunächst „normal“ weiterleben, das heißt, sie sollen soziale Kontakte ein-schränken, müssen sich aber nicht zwingend nur Zuhause aufhalten.
    Wann sind Eltern und Geschwisterkinder von der Verfügung betroffen?
    Das kommt darauf an, ob es sich um Kontaktpersonen 1. oder 2. Grades handelt (s.o.).
    Wer ordnet die Quarantäne an? Wer hebt Quarantäneentscheidungen/Kitaschließungen wie-der auf?
    Das Gesundheitsamt.
    Wann und unter welchen Umständen müssen Kinder und/oder deren Angehörige getestet werden?
    Kontaktpersonen der Kategorie 2 werden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt getes-tet. Bei Kontaktpersonen der Kategorie 1 wird (laut RKI) empfohlen, eine Testung vorzuneh-men. Die Testungen sind aber von der aktuellen Situation abhängig.
    Bei einem dann positiven Ergebnis des Kindes müssen auch die anderen Haushaltsangehöri-gen in Quarantäne.
    Bei einem negativen Ergebnis muss „lediglich“ das betroffene Kind (wegen der Inkubations-zeit) zuhause in Quarantäne bleiben (als Kontaktperson 1. Grades). Die anderen Haushaltsan-gehörigen sind dann Kontaktperson einer Kontaktperson (und gelten nicht als Kontaktperson der Kategorie 2). Sie dürfen weiterhin zur Arbeit, zum Einkaufen etc.
    Bei Kindern im Grundschulalter kann eine sog. Pooltestung erfolgen, bei der mehrere Kinder mit einer Lösung gurgeln, die dann zusammengeführt wird und auf das Virus untersucht wird. Nur für den Fall, dass das Virus dann nachgewiesen werden kann, müssten die Kinder, die an der entsprechenden (positiven) Pooltestung teilgenommen haben, einzeln nachgetestet wer-den, um herauszufinden, wer infiziert ist. Diese Art der Testung ist weniger unangenehm und liefert schnellere Ergebnisse, ist für Kinder im Kita-Alter allerdings nicht geeignet.
    Wer testet die Kinder und wer kommt für die Kosten auf?
    Wenn das Gesundheitsamt eine Testung anordnet, ist grundsätzlich der eigene Kinderarzt aufzusuchen, der dann den Test durchführen soll. In diesem Fall werden auch die Kosten (von der Krankenkasse) übernommen.
    Es stellt sich das Problem, dass manche Kinderärzte Kinder grundsätzlich nicht testen wollen oder dann nicht, wenn bspw. die Eltern positiv getestet wurden, die Kinder selbst aber keine Symptome aufweisen. Bei der Lösung dieses Problems befindet sich das Landratsamt aber auf einem guten Weg. Derzeit werden wieder Testzentren geöffnet, an denen einmal am Tag auch ein Kinderarzt anwesend sein soll.
    Könnte man für den Landkreis eine zentrale Ansprechperson für die Eltern benennen?
    Als „Ansprechpartner“ fungiert die Corona-Hotline des Landkreises sowie das Gesundheits-amt, das im konkreten Ausbruchsfall viele Fragen direkt vor Ort beantwortet.
    Eine zentrale Ansprechperson für die Eltern zu benennen, wird als sehr schwierig erachtet, weil eine einzelne für die derzeit vielen Fragen nicht ausreichen würde. Von Seiten des Ge-sundheitsamts wird vorgeschlagen, dass bei konkreten Ausbrüchen in Kitas die Einrichtungs-leitung (ggf. zusammen mit dem Elternbeirat) als Vermittler auftritt, Fragen der Eltern sam-melt und diese dann an das Gesundheitsamt weiterleitet.
    Was bedeutete das 3-Stufen-Modell des Landratsamts konkret für Ausbrüche in Kitas/Schulen?
    Durch den 3-Stufen-Plan sollen Infektionsgeschehen bereits früh gestoppt werden. Der Plan orientiert sich an der Zahl der Ansteckungen und gibt grobe Handlungsanweisungen.
  • Stufe 1: Mehr als ca. 35 neue Fälle innerhalb einer Woche: Gesundheitsamt berät die zuständigen Ortspolizeibehörden über geeignete Maßnahmen und Regelungen; Ab-sprachen über örtlich verstärkte Kontrollen und ggf. gezielte Tests;
  • Stufe 2: Mehr als ca. 70 neue Fälle innerhalb einer Woche: täglicher Krisenstab; zusätz-liche Maßnahmen wie bspw. Versammlungsverbote, Kontaktbeschränkungen etc.
  • Stufe 3: Mehr als 143 neue Fälle innerhalb einer Woche (= 50 neue Fälle/100.000 Ein-wohner): Einführung umfassender Beschränkungskonzepte bspw. Mobilitätsein-schränkungen, Schließung von öffentlichen Einrichtungen etc.
    Das Landratsamt plant, entsprechend des konkreten Infektionsgeschehens zu agieren, also keine starren Grenzen für weitere Maßnahmen festzulegen. Welche konkreten Maßnahmen getroffen werden, wenn die Infektionszahlen einen kritischen Bereich erreichen, steht also
    noch nicht fest. Kita-/Schulschließungen hängen vom jeweiligen Infektionsgeschehen und vom Hygienekonzept in der Einrichtung ab, ebenso davon, in welche Kategorie die Personen jeweils eingeteilt werden müssen (Kontaktpersonen 1. oder 2. Grades). Je weniger die Kinder in der Einrichtung durchmischt werden, desto eher kann eine vollständige Schließung im In-fektionsfalle ausgeschlossen werden.
    Abschließende Wünsche des Landratsamts
  • Gesamtelternbeiräte des Landkreises als Multiplikatoren für die Eltern nutzen.
  • Um das Gesundheitsamt bei der Nachverfolgung der Kontakte nicht zu überlasten, sind die getrennten Gruppen in den Einrichtungen sehr wichtig.
    Abschließende Wünsche der GEB Kita
  • Es wäre wünschenswert ein Flow-Chart entsprechend demjenigen zum Umgang mit Erkältungssymptomen für die Eltern zu „erarbeiten“ bzw. das vom RKI bestehende zu ergänzen. Dass dabei jedoch weiterhin auf den jeweiligen Einzelfall reagiert werden muss, könnte den Eltern in diesem Zusammenhang entsprechend kommuniziert wer-den.